Lieferkettengesetz-Entlastungen in Deutschland – Abschaffung, Kritik und Ausblick
Einleitung
Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) gilt seit Januar 2023 und verpflichtet Unternehmen mit mehr als 1 000 Beschäftigten, menschenrechtliche und ökologische Risiken in ihren Lieferketten zu identifizieren und Gegenmaßnahmen einzuleiten. Mit dem Regierungswechsel 2025 hat sich die Perspektive jedoch geändert. Das Lieferkettengesetz Deutschland 2025 wird abgeschwächt, die Berichtspflicht entfällt. Ziel ist es, Unternehmen zu entlasten und den Übergang zur europäischen CSDDD EU-Richtlinie zu erleichtern.
Politischer Hintergrund
Die neue Regierungskoalition hatte im Mai 2025 angekündigt, das Lieferkettengesetz in Deutschland nicht fortzuführen. Stattdessen soll die EU-weite Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) die nationale Regelung ablösen. Ende August wurde ein Gesetzentwurf vorgestellt, der die jährliche Berichtspflicht abschafft und Dokumentationspflichten reduziert. Am 3. September 2025 beschloss das Kabinett die Reform offiziell. Für Unternehmen bedeutet das eine Lieferkettengesetz Entlastung von rund 4,1 Millionen Euro jährlich.
Reaktionen aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft
Unternehmen begrüßen die Entscheidung. Vor allem KMU, die indirekt betroffen waren, sehen im Wegfall der Berichte eine klare Erleichterung. NGOs wie die Initiative Lieferkettengesetz kritisieren dagegen einen Rückschritt für Transparenz und Verantwortung. Sie befürchten, dass ohne öffentliche Berichte die Kontrolle über Menschenrechtsverletzungen schwieriger wird.
Bedeutung für die Zukunft
Auch wenn das Lieferkettengesetz eine Abschaffung der Berichtspflicht vorsieht, bleiben Sorgfaltspflichten bestehen. Unternehmen müssen weiter Risiken analysieren und Abhilfemaßnahmen einleiten, allerdings mit weniger administrativem Aufwand. Mittelfristig wird die CSDDD EU-Richtlinie zur verbindlichen Grundlage. Diese setzt höhere Schwellenwerte, verlangt aber ähnlich wie das LkSG klare Strukturen im Umgang mit Menschenrechten und Umweltstandards.
Fazit
Das Lieferkettengesetz Deutschland 2025 zeigt den Wandel von einer nationalen Lösung hin zu einer europäischen Regulierung. Die Lieferkettengesetz Entlastung reduziert Bürokratie, nimmt Unternehmen aber nicht aus der Verantwortung. Wer Nachhaltigkeit systematisch verankert, ist auf die kommende CSDDD EU-Richtlinie vorbereitet und bleibt in Lieferketten konkurrenzfähig.
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