Lieferkettengesetz (LkSG) für Zulieferer: Was auf dich zukommt, wenn dein Kunde betroffen ist

Das LkSG betrifft direkt nur große Unternehmen – trifft aber indirekt zehntausende mittelständische Zulieferer. Was das für dich konkret bedeutet.

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Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet direkt nur Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden in Deutschland – aktuell rund 4.800 Betriebe. Für den Mittelstand ist die relevantere Zahl eine andere: Über 50.000 Zulieferer sind indirekt betroffen, weil ihre LkSG-pflichtigen Kunden die eigenen Sorgfaltspflichten an die Lieferkette weitergeben. Dieser Artikel ordnet ein, was das konkret bedeutet – für dich als Zulieferer, nicht als direkt verpflichtetes Unternehmen.

Direkt vs. indirekt betroffen: der entscheidende Unterschied

Direkt betroffen sind Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden mit Sitz oder Zweigniederlassung in Deutschland – sie müssen Risikoanalysen durchführen, Präventionsmaßnahmen umsetzen und ein Beschwerdeverfahren einrichten.

Indirekt betroffen sind Zulieferer dieser Unternehmen. Für sie gilt keine eigene gesetzliche Berichtspflicht – aber ihre Kunden reichen die Sorgfaltspflicht vertraglich oder über Fragebögen weiter, weil sie selbst ihre Lieferkette prüfen müssen. In der Praxis äußert sich das meist als Anfrage: ein Fragebogen, eine Vertragsklausel, eine Selbstauskunft (siehe Lieferantenselbstauskunft ausfüllen).

Der wichtigste praktische Punkt: Wenn du als Zulieferer eine LkSG-bezogene Anfrage erhältst, geht es fast immer um die zweite Kategorie – nicht darum, dass du selbst unter das Gesetz fällst.

Der aktuelle Stand der Regulierung

Im Zuge der EU-Omnibus-Reform wurde die Durchsetzung des LkSG spürbar zurückgefahren: Die Berichtspflicht gegenüber dem BAFA wurde faktisch ausgesetzt, Bußgelder werden nur noch bei besonders schwerwiegenden Verstößen verhängt. Die grundlegenden Sorgfaltspflichten – Risikoanalyse, Prävention, interne Dokumentation – bleiben für direkt betroffene Unternehmen jedoch bestehen, und damit bleibt auch der Datenbedarf gegenüber Zulieferern bestehen. Langfristig soll das LkSG durch ein an die EU-Richtlinie CSDDD angepasstes Gesetz ersetzt werden; bis dahin gilt eine Übergangsphase.

Für Zulieferer heißt das: Die Anfragen werden kurzfristig eher weniger formalisiert, aber nicht grundsätzlich verschwinden – Großkunden müssen ihre Lieferkette weiterhin im Blick behalten, unabhängig vom Detailgrad der eigenen Berichtspflicht.

Was Kunden von Zulieferern in der Praxis konkret verlangen

  • Selbstauskünfte zu Arbeits- und Umweltstandards, oft in Fragebogenform

  • Vertragliche Zusicherungen, z. B. ein Verhaltenskodex, den der Zulieferer akzeptiert

  • Nachweise auf Anfrage, wenn ein konkreter Risikohinweis vorliegt – hier gilt bei mittelbaren Zulieferern die Sorgfaltspflicht des Kunden nur anlassbezogen

  • Teilnahme an Brancheninitiativen, teilweise als Alternative zu individuellen Einzelnachweisen

Der häufigste Fehler: Anfrage als eigene Berichtspflicht missverstehen

Ein wiederkehrendes Missverständnis ist, eine LkSG-bezogene Kundenanfrage als eigene gesetzliche Verpflichtung zu behandeln – mit entsprechend hohem, oft unnötigem Aufwand. Praktisch reicht in den meisten Fällen eine solide, nachvollziehbare Selbstauskunft, die auf tatsächlichen Daten basiert – nicht ein vollständiger, formaler LkSG-Bericht, der ohnehin nur für direkt verpflichtete Unternehmen vorgesehen ist.

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FAQs

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Fällt mein Betrieb unter das LkSG?

Direkt nur, wenn du mindestens 1.000 Mitarbeitende in Deutschland beschäftigst. Kleinere Betriebe sind meist indirekt betroffen, wenn ihre Kunden LkSG-pflichtig sind.

Was muss ich als Zulieferer konkret liefern?

In der Regel eine Selbstauskunft zu Arbeits-, Umwelt- und Compliance-Standards – kein vollständiger, formaler LkSG-Bericht, der nur für direkt verpflichtete Unternehmen vorgesehen ist.

Ist die LkSG-Berichtspflicht aktuell ausgesetzt?

Die Berichtsprüfung durch das BAFA wurde im Zuge der Omnibus-Reform faktisch eingestellt. Die grundlegenden Sorgfaltspflichten für direkt betroffene Unternehmen bestehen jedoch weiter, ebenso der daraus resultierende Datenbedarf gegenüber Zulieferern.

Was passiert, wenn ich eine Kundenanfrage nicht beantworte?

Rechtliche Konsequenzen für dich als indirekt betroffenen Zulieferer entstehen meist nicht direkt aus dem LkSG. Praktisch kann eine fehlende Antwort aber die Geschäftsbeziehung belasten, da der Kunde seine eigene Sorgfaltspflicht nicht erfüllen kann.

Wird das LkSG durch die CSDDD ersetzt?

Langfristig ja – Deutschland plant, das LkSG im Zuge der EU-Richtlinie CSDDD durch ein neues Gesetz zu ersetzen. Bis zum Abschluss dieses Prozesses gilt eine Übergangsphase mit bestehenden Sorgfaltspflichten.

Fällt mein Betrieb unter das LkSG?

Direkt nur, wenn du mindestens 1.000 Mitarbeitende in Deutschland beschäftigst. Kleinere Betriebe sind meist indirekt betroffen, wenn ihre Kunden LkSG-pflichtig sind.

Was muss ich als Zulieferer konkret liefern?

In der Regel eine Selbstauskunft zu Arbeits-, Umwelt- und Compliance-Standards – kein vollständiger, formaler LkSG-Bericht, der nur für direkt verpflichtete Unternehmen vorgesehen ist.

Ist die LkSG-Berichtspflicht aktuell ausgesetzt?

Die Berichtsprüfung durch das BAFA wurde im Zuge der Omnibus-Reform faktisch eingestellt. Die grundlegenden Sorgfaltspflichten für direkt betroffene Unternehmen bestehen jedoch weiter, ebenso der daraus resultierende Datenbedarf gegenüber Zulieferern.

Was passiert, wenn ich eine Kundenanfrage nicht beantworte?

Rechtliche Konsequenzen für dich als indirekt betroffenen Zulieferer entstehen meist nicht direkt aus dem LkSG. Praktisch kann eine fehlende Antwort aber die Geschäftsbeziehung belasten, da der Kunde seine eigene Sorgfaltspflicht nicht erfüllen kann.

Wird das LkSG durch die CSDDD ersetzt?

Langfristig ja – Deutschland plant, das LkSG im Zuge der EU-Richtlinie CSDDD durch ein neues Gesetz zu ersetzen. Bis zum Abschluss dieses Prozesses gilt eine Übergangsphase mit bestehenden Sorgfaltspflichten.

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