VS 2026 ist da: Was der neue Nachhaltigkeitsstandard für den Mittelstand bedeutet

Am 3. Juli 2026 hat die EU-Kommission den VS 2026 angenommen – Nachfolger des VSME. Was sich für dich als Mittelständler konkret ändert, kompakt erklärt…

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Am 3. Juli 2026 hat die EU-Kommission den VS 2026 angenommen – den offiziellen Nachfolger des bisherigen VSME-Standards. Für alle, die bereits mit VSME gearbeitet haben oder gerade erst einsteigen wollen, ordnet dieser Artikel ein, was sich konkret ändert und was gleich bleibt.

Der Weg zum VS 2026: wie es dazu kam

Der VSME-Standard wurde ursprünglich von der EFRAG entwickelt und im Juli 2025 zum offiziellen EU-Standard erklärt – zunächst als freiwillige Empfehlung ohne bindenden Rechtsstatus. Mit dem Omnibus-I-Paket, das im März 2026 in Kraft trat, änderte sich die Ausgangslage grundlegend: Die CSRD-Schwellenwerte wurden deutlich angehoben (auf über 1.000 Mitarbeitende und über 450 Mio. € Umsatz), wodurch viele bisher berichtspflichtige Unternehmen aus der CSRD-Pflicht herausfielen. Für diese Unternehmen brauchte es einen tragfähigen freiwilligen Rahmen – die EU-Kommission startete daraufhin eine öffentliche Konsultation zu einem überarbeiteten Standard, die bis zum 3. Juni 2026 lief. Am 6. Mai 2026 folgte der erste Entwurf des VS 2026, am 3. Juli 2026 die formale Annahme als delegierter Rechtsakt.

Warum die EU den Namen von VSME zu VS geändert hat

Der Namenswechsel ist mehr als Kosmetik: „VSME" war stark mit der ursprünglichen EFRAG-Empfehlung verknüpft, die ausdrücklich als unverbindliche Richtschnur gedacht war. Mit der Überführung in einen delegierten Rechtsakt wollte die Kommission einen Namen, der den neuen, verbindlicheren Status widerspiegelt – „VS" (Sustainability Reporting Standard for Voluntary Use) signalisiert, dass es sich um einen offiziell anerkannten Standard handelt, auch wenn seine Anwendung weiterhin freiwillig bleibt.

Was als Nächstes ansteht

Nach der Annahme durch die Kommission durchläuft der Rechtsakt das reguläre Prüfverfahren von Parlament und Rat, bevor er formal veröffentlicht wird. Für die Praxis bedeutet das: Der inhaltliche Rahmen steht bereits fest, kleinere Anpassungen im Detail sind bis zur finalen Veröffentlichung im EU-Amtsblatt aber nicht ausgeschlossen. Wer jetzt mit der Umsetzung beginnt, sollte diesen Prozess im Blick behalten, aber nicht auf die letzte formale Bestätigung warten.

Die wichtigsten Fakten auf einen Blick

  • Rechtsstatus: Der VS 2026 wurde als delegierter EU-Rechtsakt angenommen – ein deutlich verbindlicherer Status als die bisherige freiwillige EFRAG-Empfehlung.

  • Anwendungsbereich: Weiterhin freiwillig für alle Unternehmen, die nicht direkt CSRD-berichtspflichtig sind – jetzt einheitlich bis 1.000 Mitarbeitende.

  • Kontinuität: Rund 180 von 200 Datenpunkten aus dem bisherigen VSME bleiben unverändert. Wer schon nach VSME gearbeitet hat, muss nicht bei null anfangen.

  • Neu: Eine eigene, schlankere Regelung für Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden.

  • Value-Chain-Cap: Mit der Annahme des VS 2026 ist auch der Value-Chain-Cap rechtlich verankert – Großkunden dürfen von dir als Zulieferer bis 1.000 Mitarbeitenden für ihre eigene CSRD-Berichterstattung nicht mehr Daten verlangen, als im VS 2026 enthalten ist. (Was das konkret bedeutet – und wo es nicht greift: Value-Chain-Cap – was er schützt und was nicht.)

Was das für dich praktisch bedeutet

Wenn du bereits nach VSME berichtest: Deine bisherige Arbeit bleibt größtenteils gültig. Die Anpassungen sind überschaubar – ein Abgleich der neuen Modulstruktur mit deinem bestehenden Bericht reicht meist aus, statt neu anzufangen.

Wenn du noch keinen Bericht hast: Der VS 2026 ist jetzt der offizielle, rechtlich verankerte Rahmen, an dem du dich orientieren kannst – mit dem zusätzlichen Vorteil, dass er inzwischen fester Bestandteil des Value-Chain-Caps ist. Wer jetzt startet, startet direkt auf der aktuellen Version, ohne Umstellungsaufwand später.

Wenn du unter 10 Mitarbeitenden hast: Für dich gilt jetzt eine eigene, nochmals reduzierte Regelung innerhalb des VS 2026 – der Einstieg ist damit noch niedrigschwelliger als für größere Mittelständler.

Warum die Verbindlichkeit des Rechtsakts wichtiger ist, als sie klingt

Der Unterschied zwischen einer „freiwilligen Empfehlung" und einem „delegierten Rechtsakt" ist mehr als juristische Feinheit: Mit dem Rechtsakt ist der Value-Chain-Cap nicht mehr nur eine politische Absichtserklärung, sondern eine Regel, auf die sich Zulieferer gegenüber ihren Großkunden konkret berufen können. Für die Bewertung durch Banken, Einkäufer und Prüfer erhöht das die Glaubwürdigkeit eines VS-2026-konformen Berichts spürbar gegenüber einem frei formulierten Report.

Wie strait mit der Umstellung umgeht

Da strait Energie- und Betriebsdaten laufend über IoT-Sensorik erfasst und nicht an eine feste Berichtsvorlage bindet, lässt sich die zugrunde liegende Datenbasis unabhängig von der konkreten Standardversion nutzen – ob VSME, VS 2026 oder eine künftige Weiterentwicklung. Die Struktur des Berichts passt sich an, die Rohdaten bleiben bestehen.

Erste Schritte zum VS-2026-Bericht? Die Schritt-für-Schritt-Anleitung zeigt dir den konkreten Weg – inklusive kostenloser Vorlage.

Häufige Fragen (FAQ)

Was ist der VS 2026? Der offizielle Nachfolger des VSME-Standards, am 3. Juli 2026 von der EU-Kommission als delegierter Rechtsakt angenommen – ein freiwilliger Berichtsstandard für Unternehmen bis 1.000 Mitarbeitende, die nicht direkt CSRD-berichtspflichtig sind.

Muss ich meinen bestehenden VSME-Bericht komplett neu schreiben? Nein. Rund 180 von 200 Datenpunkten bleiben unverändert. Ein Abgleich mit der neuen Modulstruktur reicht in den meisten Fällen aus.

Ist der VS 2026 jetzt verpflichtend? Nein, er bleibt freiwillig für Unternehmen, die nicht direkt CSRD-berichtspflichtig sind. Verbindlich ist jedoch der rechtliche Status des Standards selbst als delegierter Rechtsakt, inklusive des daran gekoppelten Value-Chain-Caps.

Was ändert sich für Kleinstunternehmen unter 10 Mitarbeitenden? Der VS 2026 führt für diese Gruppe eine eigene, nochmals reduzierte Regelung ein – der Einstieg ist damit einfacher als für größere Mittelständler.

Wo finde ich den offiziellen Rechtstext? Der aktuelle Stand lässt sich über das EU-Amtsblatt und die Website der EFRAG verfolgen – dort werden auch spätere Anpassungen und das formale Inkrafttreten dokumentiert.

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