CSRD-Verschiebung auf 2028: Was das für deinen Mittelstand bedeutet
Die "Stop-the-Clock"-Richtlinie verschiebt CSRD-Berichte der 2. Welle um zwei Jahre. Was das für dich als Zulieferer bedeutet – und warum freiwillige…


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Wer in den letzten Monaten von der „Stop-the-Clock"-Richtlinie gehört hat, fragt sich zu Recht: Heißt das, ich kann das Thema Nachhaltigkeitsbericht erstmal vergessen? Die kurze Antwort: Für die direkte CSRD-Pflicht ja, für den Druck aus deiner Lieferkette nein. Dieser Artikel ordnet ein, was sich wirklich ändert.
Wie sich das für Zulieferer in der Praxis anfühlt
Ein Beispiel: Ein Automobilzulieferer beliefert einen OEM, der ursprünglich für 2026 CSRD-berichtspflichtig gewesen wäre. Durch die Verschiebung berichtet der OEM nun erst für das Geschäftsjahr 2027. Für den Zulieferer bedeutet das nicht zwangsläufig Entwarnung: Der OEM hat angekündigt, trotzdem bereits ab 2026 mit dem Aufbau seiner Lieferantendatenbasis zu beginnen, um für 2028 vorbereitet zu sein. Die Kundenanfrage bleibt damit real, nur die formale gesetzliche Deadline im Hintergrund hat sich verschoben – ein Unterschied, der für die tägliche Praxis des Zulieferers kaum spürbar ist.
Warum diese Nachricht trotzdem Beruhigung bringen kann
Für Mittelständler, die selbst nie unter die CSRD-Pflicht gefallen wären, ändert die Verschiebung wenig an der eigenen Situation – sie bestätigt aber, dass der regulatorische Druck insgesamt eher abnimmt als zunimmt. Das nimmt zumindest die Sorge, dass in absehbarer Zeit auch der Mittelstand selbst in eine direkte CSRD-Pflicht rutschen könnte.
Der Hintergrund: warum die Verschiebung überhaupt kam
Die ursprünglichen CSRD-Zeitpläne wurden bereits vor Inkrafttreten von vielen Unternehmen als zu ambitioniert kritisiert – insbesondere die kurze Vorlaufzeit für Unternehmen der zweiten Welle, die erstmals für das Geschäftsjahr 2025 hätten berichten sollen. Im Rahmen des größeren Omnibus-Pakets, das auf Vereinfachung und Entlastung von Unternehmen zielt, entschied sich die EU für zwei parallele Maßnahmen: die Anhebung der Schwellenwerte (weniger Unternehmen sind überhaupt betroffen) und die zeitliche Verschiebung der Erstpublikation über die Stop-the-Clock-Richtlinie (die verbleibenden Unternehmen bekommen mehr Vorbereitungszeit).
Zeitleiste im Überblick
Ursprünglicher Plan | Aktueller Stand |
|---|---|
Berichtsjahr 2025, Veröffentlichung 2026 (2. Welle) | Berichtsjahr 2027, Veröffentlichung 2028 |
CSRD-Schwelle: > 250 Mitarbeitende | CSRD-Schwelle: > 1.000 Mitarbeitende und > 450 Mio. € Umsatz, kumulativ |
VSME als unverbindliche Empfehlung | VS 2026 als delegierter Rechtsakt, rechtlich verankert |
Die Verschiebung betrifft ausschließlich die linke Spalte – die direkte gesetzliche CSRD-Pflicht großer Unternehmen. Die rechte Spalte, insbesondere der VS 2026 und der daran gekoppelte Value-Chain-Cap, bleibt davon unberührt und ist bereits jetzt rechtlich verankert.
Was Großunternehmen jetzt trotzdem schon tun
Ein wichtiger, oft übersehener Punkt: Auch wenn die gesetzliche Frist auf 2028 verschoben wurde, bereiten sich viele der betroffenen Großunternehmen bereits jetzt intern vor – inklusive der Datenerhebung bei ihren Lieferanten. Der Grund ist einfach: Eine vollständige CSRD-Berichterstattung mit Scope-3-Daten aus der gesamten Lieferkette lässt sich nicht kurzfristig aufbauen. Wer 2028 berichten muss, beginnt aus Erfahrung oft schon 12–24 Monate vorher mit der Datensammlung bei Zulieferern – das erklärt, warum manche KMU trotz der Fristverschiebung schon jetzt konkrete Anfragen bekommen.
Was die Stop-the-Clock-Richtlinie konkret regelt
Ursprünglich sollten Unternehmen der „zweiten Welle" ihre ersten CSRD-Berichte 2026 für das Geschäftsjahr 2025 veröffentlichen. Mit der Stop-the-Clock-Richtlinie wurde das um zwei Jahre nach hinten verschoben – auf 2028 für das Berichtsjahr 2027. Zusammen mit den durch das Omnibus-Paket angehobenen Schwellenwerten (jetzt über 1.000 Mitarbeitende und über 450 Mio. € Umsatz, kumulativ) fallen dadurch deutlich weniger Unternehmen unter die direkte CSRD-Pflicht als ursprünglich geplant – und die, die betroffen sind, haben mehr Zeit.
Was das NICHT bedeutet
Der wichtigste Punkt für dich als Mittelständler: Diese Verschiebung betrifft die direkte gesetzliche Berichtspflicht großer Unternehmen – nicht den Druck, der über den Markt bei dir als Zulieferer ankommt. Drei Dinge bleiben unverändert:
Großkunden, die selbst (noch) CSRD-pflichtig sind oder es 2028 werden, fragen weiterhin frühzeitig Daten bei ihren Zulieferern ab – Vorlaufzeit für die eigene Berichterstattung ist ein üblicher Grund.
EcoVadis, freiwillige Fragebögen und Bankanfragen sind von der CSRD-Verschiebung komplett unberührt. Sie folgen eigenen, unternehmensinternen Zeitplänen, nicht dem CSRD-Kalender.
Der Value-Chain-Cap und der VS 2026 bleiben unverändert in Kraft – die Verschiebung betrifft nur die CSRD-Erstpublikation großer Unternehmen, nicht den freiwilligen Standard für den Mittelstand.
Die Chance hinter der Verschiebung
Paradoxerweise macht die Verschiebung freiwillige Berichte für den Mittelstand attraktiver, nicht überflüssiger: Wer jetzt schon eine saubere VS-2026-Datenbasis aufbaut, hat einen Wissensvorsprung gegenüber Wettbewerbern, die auf die gesetzliche Pflicht warten – und ist bereit, wenn der erste Großkunde (auch ohne eigene CSRD-Pflicht) nach Daten fragt. Die Verschiebung nimmt Zeitdruck, aber nicht den strategischen Grund, jetzt zu handeln.
Wie strait unabhängig vom CSRD-Kalender hilft
strait ist bewusst nicht auf einen bestimmten Berichtsstichtag ausgelegt, sondern auf laufende, jederzeit aktuelle Datenerfassung. Ob dein erster Bericht durch eine Kundenanfrage 2026 oder erst durch eine CSRD-Pflicht 2028 ausgelöst wird – die Datenbasis steht bereits, wenn der Anlass kommt.
Nicht sicher, ob du aktuell handeln solltest? Der Nachhaltigkeits-Readiness-Check zeigt dir in drei Minuten, wo du stehst – unabhängig vom CSRD-Zeitplan.
Häufige Fragen (FAQ)
Was bedeutet die Stop-the-Clock-Richtlinie? Sie verschiebt die erste CSRD-Berichtspflicht für Unternehmen der zweiten Welle um zwei Jahre – von Berichtsjahr 2025 (Veröffentlichung 2026) auf Berichtsjahr 2027 (Veröffentlichung 2028).
Bedeutet die Verschiebung, dass ich als KMU jetzt nichts mehr tun muss? Nur bezogen auf eine direkte CSRD-Pflicht, die für die meisten KMU ohnehin nicht galt. Der Marktdruck über Kunden, Banken und EcoVadis bleibt von der Verschiebung unberührt.
Ist der Value-Chain-Cap von der CSRD-Verschiebung betroffen? Nein. Der Value-Chain-Cap basiert auf dem VS 2026, der unabhängig vom CSRD-Zeitplan für große Unternehmen rechtlich verankert wurde.
Sollte ich jetzt trotzdem mit einem freiwilligen Bericht starten? Wenn Kunden, Banken oder Ausschreibungen bereits Daten von dir verlangen oder absehbar verlangen werden, lohnt sich der frühzeitige Einstieg – unabhängig vom CSRD-Kalender großer Unternehmen.
Wer ist von der neuen CSRD-Schwelle noch betroffen? Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und mehr als 450 Mio. € Nettoumsatz, kumulativ – deutlich weniger Unternehmen als vor dem Omnibus-Paket.
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