Nachhaltigkeit ist mittlerweile Pflicht, nicht nur Kür. Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der EU regelt ab 2025, wie Unternehmen über Umwelt, Soziales und Governance berichten müssen. Neben großen Unternehmen rücken nun auch KMU ins Zentrum – mit neuer Berichtspflicht, hohem Aufwand, aber auch Chancen im Bereich Wettbewerb und Transparenz.
Dieser Blogpost erklärt dir, welche KMU betroffen sind, welche Fristen gelten, wie VSME als vereinfachte Reporting-Option funktioniert und welche rechtlichen Entwicklungen gerade laufen — inklusive aktueller Entwürfe zur deutschen Umsetzung, ESRS-Simplifizierung und Omnibus-Reformen.
Die CSRD (EU‑Richtlinie 2022/2464) ersetzt seit Januar 2023 die NFRD und gilt ab dem Geschäftsjahr 2024—Bericht veröffentlichen Unternehmen erstmals 2025 .
Berichterstattung nach ESRS („European Sustainability Reporting Standards“).
Berichte müssen extern geprüft und digital (ESEF) eingereicht werden.
Doppelte Wesentlichkeit: Einfluss auf Umwelt & Gesellschaft sowie finanzielle Auswirkungen müssen bewertet werden.
Kapitalmarktorientierte KMU (börsennotiert)
Kleine Kreditinstitute & firmeneigene Versicherungen
„Kleine Unternehmen“: Bilanz ≤ 6 Mio. €, Umsatz ≤ 12 Mio. €, ≤ 50 Mitarbeitende
„Mittlere Unternehmen“: Bilanz ≤ 20 Mio. €, Umsatz ≤ 40 Mio. €, ≤ 250 Mitarbeitende
Berichtspflichtig bei Überschreitung von 2/3 Kriterien.
Lieferanten großer Unternehmen müssen Daten zur CO₂-Bilanz, Arbeitsbedingungen oder Governance liefern — so wirkt sich CSRD auch auf nicht-betroffene KMU aus.
CSRD-Umsetzung verzögert (Frist Juli 2024 verpasst). Neuer Gesetzentwurf vom 10. Juli 2025 verlangt nun erneute parlamentarische Prüfung .
Der neue Entwurf berücksichtigt die „Stop-the-Clock“-Regelung, die Berichtsfristen für bestimmte Unternehmen um 2 Jahre verschiebt (BMJV).
Omnibus-Proposal kündigt vereinfachte Schwellenwerte an: nur Unternehmen >1.000 Mitarbeitende müssen berichten – ca. 80 % weniger betroffene Firmen (Reuters).
EFRAG stellte am 31. Juli 2025 einen vereinfachten ESRS-Entwurf vor – über 60 % weniger Offenlegungspflichten
Vorschlag | Anwendbarkeitsschwelle |
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Ursprünglicher CSRD-Geltungsbereich – Welle 1 (Große Unternehmen von öffentlichem Interesse) | Unternehmen von öffentlichem Interesse, > 500 Beschäftigte |
Welle 2: Große EU-Unternehmen | Große Unternehmen (2 von 3 Kriterien): > 250 Beschäftigte, > 50 Mio. € Umsatz, > 25 Mio. € Bilanzsumme |
Welle 3: Börsennotierte KMU | KMU (2 von 3 Kriterien): 10–250 Beschäftigte, > 700.000 € Umsatz, > 350.000 € Bilanzsumme |
Vorschlag EU-Kommission (Omnibus) | > 1.000 Beschäftigte UND > 50 Mio. € Umsatz ODER > 25 Mio. € Bilanzsumme |
Vorschlag EU-Rat | > 1.000 Beschäftigte UND > 450 Mio. € Umsatz |
Entwurf EU-Parlament (EVP) | > 3.000 Beschäftigte UND > 450 Mio. € Umsatz |
VSME (Voluntary Sustainability Reporting for Micro/SMEs) ist ein von EFRAG entwickelter, freiwilliger Standard für nicht-börsennotierte KMU (EFRAG).
Vereinfachter Inhalt (Umwelt, Soziales, Governance) im modularen Aufbau
Doppelten Wesentlichkeit kann als strategisches Tool genutzt werden, ist aber nicht zwingend
Besonders geeignet für KMU mit knappen Ressourcen: Schätzungen, Templates und Tabellen reichen oft zu Berichtsbeginn
.
Starte mit VSME – einfacher, schneller, aber trotzdem ESRS-kompatibel. Später kannst du auf vollständige ESRS-Reports umstellen, wenn CSRD-Reportingpflicht greift.
Verantwortlichkeiten klären (z. B. CFO, Nachhaltigkeitsmanager)
Bestandsaufnahme: Energie, CO₂, HR, Lieferanten, Governance-Daten sammeln
Wesentlichkeitsanalyse (DMA) priorisiert relevante Themen
Modularer Einstieg mit VSME, später ggf. Ausweitung auf ESRS
Automatisierung via SaaS oder Tools zur Datenerfassung
Berichterstattung und Kommunikation: Berichte als Vertrauensbeweis nutzen
Frage | Antwort |
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Ab wann gilt CSRD für KMU? | Bericht über Geschäftsjahr 2025 (Veröffentlichung ab 2026), aber Gesetz fehlt noch in Deutschland. |
Was ist der Unterschied zwischen VSME und ESRS? | VSME ist ein freiwilliger, vereinfachter Standard; ESRS ist detaillierter und verpflichtend bei CSRD-Pflicht. |
Wie aktuell ist die deutsche Umsetzung? | Neuer Gesetzentwurf liegt seit Juli 2025 vor – bleibt aber abzuwarten, wann er ratifiziert wird. |
Was bedeutet „Stop-the-Clock“? | Die EU verschiebt für bestimmte Unternehmen die Frist um zwei Jahre – z. B. für KMU. |
Lohnt sich VSME auch ohne Pflicht? | Ja – als Einstieg hilft es bei Transparenz, Finanzierung und Lieferketten-Compliance. |
Die CSRD ist eine wegweisende Regulierung mit hohen Anforderungen – besonders für KMU, die nun in den Fokus rücken. Dank VSME haben KMU aber eine flexible und praktikable Einstiegsmöglichkeit in die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Es bleibt spannend mit aktuellen Entwicklungen: ESRS-Entwürfe, Omnibus-Simplifizierungen und der Gesetzentwurf in Deutschland.
Aber eines ist klar: Vorausschauende KMU gewinnen – durch Effizienz, Vertrauen und Wettbewerbsstärke.
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